Die zuletzt geltende Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist zum 01.03.2023 aufgehoben worden. Ohnehin hatte diese für die Erwachsenenbildung keine speziellen Vorschriften vorgesehen. Was bleibt, sind Eigenverantwortung und Rücksichtnahme. Danke für Ihre Aufmerksamkeit!